Gesetzblatt
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Das Bremische Gesetzblatt ist ein amtliches Verkündungs- bzw. Veröffentlichungsorgan der Freien Hansestadt Bremen. Es wird in elektronischer Form geführt und wird auf dieser Seite dauerhaft zum Abruf bereitgestellt. Weitere Informationen
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Anzahl der Einträge 641 - 650 von (1.643)
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Veröffentlichungsdatum: 03.07.2020
Hinweistext: Liste der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
(S. 525)
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Veröffentlichungsdatum: 01.07.2020
Hinweistext: Zehnte Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Zehnte Coronaverordnung)
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Veröffentlichungsdatum: 30.06.2020
Hinweistext: Erste Änderung der Studienplatzvergabeverordnung
(S. 498 - 503)
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Veröffentlichungsdatum: 25.06.2020
Hinweistext: Neunte Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Neunte Coronaverordnung)
(S. 470 - 497)
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Veröffentlichungsdatum: 23.06.2020
Hinweistext: Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes
(S. 469)
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Veröffentlichungsdatum: 23.06.2020
Hinweistext: Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
(S. 468)
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Veröffentlichungsdatum: 23.06.2020
Hinweistext: Erstes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen
(S. 467)
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Veröffentlichungsdatum: 22.06.2020
Hinweistext: Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft
(S. 466)
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Veröffentlichungsdatum: 22.06.2020
Hinweistext: Anpassung der Aufwandsentschädigung für die nicht der Bürgerschaft (Landtag) angehörenden Mitglieder der Stadtbürgerschaft
(S. 465)
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Veröffentlichungsdatum: 17.06.2020
Hinweistext: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Dreiundzwanzigsten Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Freistaat Thüringen und Freie Hansestadt Bremen zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(S. 464)