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Kurzvorstellung in Leichter Sprache

Gesetzblätter und Amtsblätter im Internet

Die Senatskanzlei gibt wichtige Infos aus Bremen.
Vielleicht gibt es neue Gesetze oder geänderte Gesetze.
Diese Infos stehen dann im: Bremischen Gesetzblatt.
Vielleicht gibt es andere wichtige Infos von Einrichtungen oder Ämtern.
Diese Infos stehen dann im: Bremischen Amtsblatt.
Wir nennen Gesetzblätter und Amtsblätter hier nur kurz: Blätter.

Die Senatskanzlei macht neue Blätter.
Dann kommen die Blätter auf eine Internet-Seite.
Alle Gesetze, Änderungen und Infos aus den Blättern
sind dann sofort gültig.

Die Blätter sind geschützt.
Man kann sie nicht einfach fälschen.
Das heißt auch:
Die Gesetzblätter und Amtsblätter haben
qualifizierte elektronische Signaturen.

Die Senatskanzlei druckt die Blätter nicht mehr aus.
Das ist schon seit dem 31. Dezember 2012 so.
Das ist eine Regel aus diesem Gesetz:
Bremisches Gesetz über die Verkündung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Vorschriften
(Bremisches Verkündungsgesetz).
Das Gesetz ist vom 18. September 2012.
Mehr Infos zur Regel finden Sie in diesem Text.
Die Infos stehen auf Seite 409.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Infos zu den Blättern

Jedes Gesetzblatt und jedes Amtsblatt hat eine eigene Nummer.
Die Blätter haben Seiten-Zahlen.
Jedes Gesetzblatt und jedes Amtsblatt hat nur ein wichtiges Thema.
Es kann an einem Tag also mehrere Gesetzblätter und Amtsblätter geben.

Geld für Kopien oder gedruckte Blätter

Vielleicht will oder kann jemand die Blätter nicht im Internet lesen.
Dann gibt es die Blätter hier noch gedruckt:

  • beim Amtsgericht vom Bundesland Bremen.
  • bei den Ortsämtern in der Stadt Bremen.
  • beim Magistrat in der Stadt Bremerhaven.

Dort kann man die Blätter auch kopieren.
Man muss Geld bezahlen, wenn man Kopien haben will.
Die Senatskanzlei kann die Blätter auch gedruckt ausgeben.
Man muss Geld für gedruckte Blätter bezahlen.

Info über neue Blätter

Vielleicht will jemand sofort wissen, wenn es neue Blätter gibt.
Dafür kann man sich mit seiner E-Mail-Adresse anmelden.
Man bekommt dann eine E-Mail, wenn es ein neues Blatt gibt.
Das nennt man: Elektronischer Benachrichtigungsdienst.
Die E-Mails kosten kein Geld.

Infos für Aufträge

Die Senatskanzlei macht die Gesetzblätter und die Amtsblätter.
Soll die Senatskanzlei ein Blatt mit Ihren Infos
auf die Internet-Seite stellen?
Dann können Sie der Senatskanzlei einen Auftrag geben.

Darauf müssen Sie bei Ihrem Auftrag achten:
Nutzen Sie immer die richtige Vorlage für ein neues Blatt.
Die Senatskanzlei kann Ihnen die richtigen Vorlagen schicken.
Es gibt besondere Regeln für die Texte,

  • wie die Texte geschrieben sein müssen.
  • wie die Texte aussehen müssen.

Sie müssen sich an diese Regeln halten, wenn Sie ein neues Blatt machen.

Es gibt auch einen Info-Text mit Tipps für neue Blätter.
So ein Info-Text heißt: Handlungsempfehlung.
Die Senatskanzlei hat die Vorlagen und die Handlungsempfehlung.
Schreiben Sie eine E-Mail an:
verkuendung@sk.bremen.de

Aufträge für neue Blätter kosten Geld.
Eine Seite in einem Blatt kostet 74,50 Euro.
Vielleicht haben Sie extra Karten, Bilder oder Tabellen.
Die Kosten dafür stehen nicht fest.
Die Karten, Bilder oder Tabellen kosten mehr,
wenn sie sehr aufwändig sind.
Die Infos zu den Kosten stehen hier:
Allgemeine Kostenverordnung des Landes Bremen.
Sie finden die Kosten an diesen Stellen: 100.02 und 100.03
Ein Auftrag für ein neues Blatt dauert einen Monat.
Vielleicht soll Ihr Blatt schneller fertig sein.
Das müssen Sie vorher sagen und mit der Senatskanzlei klären.

Freie Hansestadt Bremen
Chef der Senatskanzlei
Rathaus, Am Markt 21
28195 Bremen

Adresse:
Freie Hansestadt Bremen
Senatskanzlei
Referat 10
Rathaus, Am Markt 21
28195 Bremen

Telefon-Nummern:
0421 361 6208
0421 361 10484
0421 361 4165
E-Mail:
verkuendung@sk.bremen.de

Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.